Wichtige Hinweise zum Versand Waffen / Munition:
Der Waffenversand / Munitionsversand ist zugelassen, sofern der entsprechende Versandauftrag über die Buchungsfunktion „Waffenversand / Munition national" erfolgt. Es sind ausschließlich Sport- und Jagdwaffen zum Versand zugelassen. Alle Waffen die lt. Waffengesetzt verboten sind dürfen grundsätzlich nicht über optisend24.de GmbH versendet werden (siehe Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Anlage 2 Waffengesetz). Es ist ausschließlich der Versand von Munition der Gefahrgutklasse 1.4S (UN 0012, UN 0014, UN 0055) zulässig, mit bis zu 5 kg pro Innenverpackung, max. 30 kg pro Sendung. Der Auftraggeber/Versender ist für die Kennzeichnung mit dem Gefahrgutaufkleber 1.4S verantwortlich und und muss das ausgefüllten Munitionsbegleitdokument (Beförderungspapier Gefahrgut) dem abholenden Kurier unaufgefordert übergeben. Auf unseren Frachtbriefen ist das Munitionsbegleitdokument integriert.
Erlaubnispflichtige Waffen dürfen nur von Personen verschickt werden, die eine Waffenberechtigungskarte haben. Es ist nicht Aufgabe der optisend24.de GmbH dies zu prüfen.
Der Auftraggeber/Versender (nicht die optisend24.de GmbH) hat für eine ordnungsgemäße Verpackung der Waffen zu sorgen, d.h. diesem obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Waffensendung muss vom Auftraggeber/Versender so verpackt werden, dass von außen der Inhalt nicht ersichtlich ist. Extra Aufkleber oder Schilder wie „Achtung Waffe“ sind nicht erlaubt. Auch darf weder die Absender- noch Empfängeradresse einen Hinweis auf Waffen enthalten. Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen unterbunden wird. Die Verpackung muss mit einem Etikett oder Ähnlichem versehen sein, durch das ein Öffnen erkennbar wird.
Die versendeten Waffen dürfen nicht geladen sein, im Paket darf sich kein geladenes Magazin befinden und die Behältnisse müssen verschlossen sein. Dies sind Obliegenheiten des Auftraggebers/Versenders und nicht der optisend24.de GmbH. Munition muss – ohne Ausnahme- immer getrennt von Waffen versendet werden, d.h. Munition darf sich niemals im Paket mit einer Waffe befinden!
Bei Versand von erlaubnispflichtigen Waffen muss der Auftraggeber/Versender eine persönliche Zustellung mit Identprüfung buchen, sofern der Empfänger eine Privatperson ist. Auch muss sich der Auftraggeber/Versender vor dem Versand vergewissern, dass der Waffenempfänger waffenbesitzberechtigt ist.
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